Prüfgrundlagen

Prüfgrundlagen

Verordnungen, Richtlinien und Merkblätter – gesammelt an einem Ort.

Bauordnungsrecht ist Ländersache. Hier finden Sie die für unsere Prüfungen maßgeblichen Grundlagen sowie Formulare und Checklisten zur Vorbereitung eines Prüftermins.

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Formulare

Vollständigkeitserklärung

Bescheinigung, dass die Genehmigungsunterlagen vollständig sind und dem Prüfsachverständigen rechtzeitig vor der Prüfung digital vorliegen (Stand 10/2026).

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Vorlage Funktionserhalt-Kataster

Kataster für Leitungsanlagen mit Funktionserhalt – Vorlage zum Ausfüllen (Stand 10/2026).

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Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wer darf eine baurechtliche Prüfung durchführen?
Nur bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige des jeweiligen Bundeslandes. Die Anerkennung wird durch das zuständige Ministerium erteilt und in Listen veröffentlicht.
Wie oft muss geprüft werden?
Vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend. Das Intervall hängt vom Gewerk und vom Baurecht des Bundeslandes ab – 1, 2, 3, 4 oder 6 Jahre. Maßgeblich ist die jeweilige Landesverordnung.
Was passiert bei Mängeln?
Der Prüfsachverständige setzt eine Frist, bis wann die Mängel zu beseitigen sind. Dies wird im Prüfbericht dokumentiert. Wenn die festgestellten Mängel nicht in der vom Prüfsachverständigen festgelegten Frist beseitigt wurden, sind die Prüfsachverständigen gemäß der Prüfverordnung verpflichtet, die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder, bei technischen Anlagen des Bundes oder des Landes, die zuständige Behörde zu unterrichten.