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Angaben gemäß § 5 DDG

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Jan Hotz Ingenieur- und Prüfsachverständigenbüro
Inhaber: Dipl.-Ing. (FH) Jan Hotz

Hauptbüro
Trierer Straße 8
54524 Klausen
Telefon: 06578 9863-145
E-Mail: info@janhotz.de

Zweitbüro
Jakob-Nold-Straße 11
64521 Groß-Gerau
Telefon: 06152 983965-0

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE322605512

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Dipl.-Ing. (FH) Jan Hotz (Anschrift wie oben)

Berufsbezeichnungen und Anerkennungen

1.1 Prüfsachverständiger für Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung
Berufsbezeichnung verliehen im Bundesland Rheinland-Pfalz durch das Ministerium der Finanzen, Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz.
Regelungen: Bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger für Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen nach § 3 Abs. 2 der Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen (AnlPrüfVO) vom 13. Juli 2022 (GVBl. S. 260).
Nachweis: Übersicht der vom Land Rheinland-Pfalz anerkannten Prüfsachverständigen für technische Anlagen

1.2 Prüfsachverständiger für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Berufsbezeichnung verliehen im Bundesland Rheinland-Pfalz durch das Ministerium der Finanzen, Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz.
Regelungen: Bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach § 3 Abs. 2 der Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen (AnlPrüfVO) vom 13. Juli 2022 (GVBl. S. 260).
Nachweis: Übersicht der vom Land Rheinland-Pfalz anerkannten Prüfsachverständigen für technische Anlagen

1.3 Prüfsachverständiger für die Prüfung von elektrischen Anlagen / Bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung von elektrischen Starkstromanlagen
Berufsbezeichnung verliehen im Bundesland Rheinland-Pfalz durch das Ministerium der Finanzen, Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz.
Regelungen: Bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger für elektrische Anlagen nach § 3 Abs. 2 der Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen (AnlPrüfVO) vom 13. Juli 2022 (GVBl. S. 260).
Nachweis: Übersicht der vom Land Rheinland-Pfalz anerkannten Prüfsachverständigen für technische Anlagen

1.4 Sachverständiger nach VdS-Klausel 3602
Anerkennung zum Prüfen elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 „Elektrische Anlagen“ für die Feuerversicherung (seit 2014).

Berufshaftpflichtversicherung

Allianz Versicherungs-AG

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 10/2024).

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