Baurechtliche Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung
Rettungswege sicher erkennbar – auch bei Stromausfall, nach DIN EN 1838.
Damit Menschen ein Gebäude auch bei Stromausfall sicher verlassen können.
Die Notbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung wirksam wird oder bleibt. Sie gliedert sich in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Eine Sicherheitsbeleuchtung (SiBel) schaltet sich ein, sobald die künstliche Beleuchtung bei einem Ausfall der Stromversorgung nicht mehr funktioniert. Nach DIN EN 1838 ist sie erforderlich, damit Menschen ihren Standort und das Gebäude ohne Panik und sicher verlassen können – erkennbar an den Piktogrammen, die den Rettungsweg kennzeichnen, oder an einer Kennzeichnung an der Leuchte selbst.
Ziele einer Sicherheitsbeleuchtung
Gefahrloses Verlassen
des Gebäudes bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung
Auffinden der Rettungswege
und der Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen
Sicheres Beenden
nötiger Tätigkeiten an einem Arbeitsplatz
Vermeidung von Panik
Wann eine Sicherheitsbeleuchtung zu prüfen ist
Verkaufsstätten
Versammlungsstätten
Hochhäuser
Geschlossene Großgaragen
Schulen
gemäß Schulbaurichtlinie – je nach Bundesland
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