Baurechtliche Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung

Rettungswege sicher erkennbar – auch bei Stromausfall, nach DIN EN 1838.

SiBel

Damit Menschen ein Gebäude auch bei Stromausfall sicher verlassen können.

Die Notbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung wirksam wird oder bleibt. Sie gliedert sich in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Eine Sicherheitsbeleuchtung (SiBel) schaltet sich ein, sobald die künstliche Beleuchtung bei einem Ausfall der Stromversorgung nicht mehr funktioniert. Nach DIN EN 1838 ist sie erforderlich, damit Menschen ihren Standort und das Gebäude ohne Panik und sicher verlassen können – erkennbar an den Piktogrammen, die den Rettungsweg kennzeichnen, oder an einer Kennzeichnung an der Leuchte selbst.

Schutzziele

Ziele einer Sicherheitsbeleuchtung

01

Gefahrloses Verlassen

des Gebäudes bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung

02

Auffinden der Rettungswege

und der Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen

03

Sicheres Beenden

nötiger Tätigkeiten an einem Arbeitsplatz

04

Vermeidung von Panik

Beispiele

Wann eine Sicherheitsbeleuchtung zu prüfen ist

01

Verkaufsstätten

02

Versammlungsstätten

03

Hochhäuser

04

Geschlossene Großgaragen

05

Schulen

gemäß Schulbaurichtlinie – je nach Bundesland

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