Baurechtliche Prüfung von Sprachalarmanlagen

Elektroakustische Notfallwarnsysteme (SAA/ENS/ELA) für die schnelle Räumung.

SAA · ENS · ELA

Menschen reagieren auf Sprachdurchsagen deutlich schneller als auf reine Alarmsignale.

Sprachalarmanlagen (elektroakustische Notfallwarnsysteme) führen Personen im Gefahrenfall mit klaren Durchsagen aus dem Gebäude – deshalb fordern die Sonderbauvorschriften ihre regelmäßige Prüfung.

Beispiele

Wann eine Sprachalarmanlage zu prüfen ist

01

Verkaufsstätten

02

Versammlungsstätten

03

Hochhäuser

04

Geschlossene Großgaragen

05

Schulen

gemäß Schulbaurichtlinie – je nach Bundesland

Handelt es sich um eine baurechtlich geforderte Alarmierungsanlage?

Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von uns beraten.