Baurechtliche Prüfung von Sprachalarmanlagen
Elektroakustische Notfallwarnsysteme (SAA/ENS/ELA) für die schnelle Räumung.
SAA · ENS · ELA
Menschen reagieren auf Sprachdurchsagen deutlich schneller als auf reine Alarmsignale.
Sprachalarmanlagen (elektroakustische Notfallwarnsysteme) führen Personen im Gefahrenfall mit klaren Durchsagen aus dem Gebäude – deshalb fordern die Sonderbauvorschriften ihre regelmäßige Prüfung.
Beispiele
Wann eine Sprachalarmanlage zu prüfen ist
01
Verkaufsstätten
02
Versammlungsstätten
03
Hochhäuser
04
Geschlossene Großgaragen
05
Schulen
gemäß Schulbaurichtlinie – je nach Bundesland
Handelt es sich um eine baurechtlich geforderte Alarmierungsanlage?
Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von uns beraten.