Baurechtliche Prüfung von elektrischen Starkstromanlagen

Baurechtliche Prüfung, DGUV V3 und VdS 3602 – elektrische Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel.

ELT

Elektrische Anlagen – geprüft nach Baurecht, VdS oder DGUV V3.

In Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hochhäusern, Garagen und weiteren Sonderbauten schreiben die Landesverordnungen über die Prüfung haustechnischer Anlagen die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige vor. Daneben prüfen wir elektrische Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 (VDE 0105-100) und für die Feuerversicherung nach VdS-Klausel SK 3602 – sowie ortsveränderliche Betriebsmittel.

Gegenüberstellung

Baurecht, DGUV V3 oder VdS – worin liegt der Unterschied?

DGUV-V3 / VDE 0105-100 WKPVdS-Prüfung nach SK 3602LBO / baurechtliche Prüfung
ZielArbeitsschutz / Personenschutz im VordergrundEinstufung des Risikos / Brandschutz der elektrischen Anlage als Ergänzung zur wiederkehrenden Prüfung; Brand- und Sachschutz im FokusFeststellung und Bewertung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen; Weiterbetrieb des Gebäudes gemäß Bauauflage
Verankerung der PrüfpflichtSozialgesetzbuch § 15 SGB VIIVereinbarung im Versicherungsvertrag durch Klausel oder andere VertragstexteEinstufung gemäß Baurecht; Aufführung im Bauschein / in der Baugenehmigung; bauaufsichtliche Anordnung
Regelmäßigkeit / PrüfintervallBasisprüfung, Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung – im Allgemeinen 4 JahreNach Einstufung / Vertragsklausel – 1 bis 2 JahrePrüfung vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend – je nach Gewerk und Baurecht der Länder unterschiedlich: 1 / 2 / 3 / 4 / 6 Jahre
PrüfgrundlageDGUV-V3, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105-100, a. a. R. d. T.a. a. R. d. T., VdS-Richtlinien, Brandschutzpläne u. a.Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Verordnungen, Richtlinien, a. a. R. d. T., Verwendbarkeitsnachweise
DokumentationMindestinhalte geregelt, Form unterschiedlichBefundschein VdS 2229 – einheitliche Dokumentation geregeltMindestinhalt gemäß Prüfgrundsätzen, Form nicht geregelt
Wer darf prüfen? / Qualifikation des PrüfersElektrofachkraftNur VdS-anerkannte SachverständigeIn einem Bundesland entsprechend anerkannte Prüfsachverständige in der jeweiligen Fachrichtung

Alle Angaben ohne Gewähr.

Leistungen

Was wir im Bereich elektrische Anlagen prüfen

01

Elektrische Starkstromanlagen gemäß Baurecht

Bauaufsichtlich anerkannte Prüfung in Sonderbauten – vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung und wiederkehrend.

02

Elektrische Anlagen nach DGUV Vorschrift 3

Wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE 0105-100.

03

Prüfung nach VdS-Klausel SK 3602

Für die Feuerversicherung – Befundschein VdS 2229.

04

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

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