Baurechtliche Prüfung von elektrischen Starkstromanlagen
Baurechtliche Prüfung, DGUV V3 und VdS 3602 – elektrische Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel.
Elektrische Anlagen – geprüft nach Baurecht, VdS oder DGUV V3.
In Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hochhäusern, Garagen und weiteren Sonderbauten schreiben die Landesverordnungen über die Prüfung haustechnischer Anlagen die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige vor. Daneben prüfen wir elektrische Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 (VDE 0105-100) und für die Feuerversicherung nach VdS-Klausel SK 3602 – sowie ortsveränderliche Betriebsmittel.
Baurecht, DGUV V3 oder VdS – worin liegt der Unterschied?
| DGUV-V3 / VDE 0105-100 WKP | VdS-Prüfung nach SK 3602 | LBO / baurechtliche Prüfung | |
|---|---|---|---|
| Ziel | Arbeitsschutz / Personenschutz im Vordergrund | Einstufung des Risikos / Brandschutz der elektrischen Anlage als Ergänzung zur wiederkehrenden Prüfung; Brand- und Sachschutz im Fokus | Feststellung und Bewertung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen; Weiterbetrieb des Gebäudes gemäß Bauauflage |
| Verankerung der Prüfpflicht | Sozialgesetzbuch § 15 SGB VII | Vereinbarung im Versicherungsvertrag durch Klausel oder andere Vertragstexte | Einstufung gemäß Baurecht; Aufführung im Bauschein / in der Baugenehmigung; bauaufsichtliche Anordnung |
| Regelmäßigkeit / Prüfintervall | Basisprüfung, Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung – im Allgemeinen 4 Jahre | Nach Einstufung / Vertragsklausel – 1 bis 2 Jahre | Prüfung vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend – je nach Gewerk und Baurecht der Länder unterschiedlich: 1 / 2 / 3 / 4 / 6 Jahre |
| Prüfgrundlage | DGUV-V3, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105-100, a. a. R. d. T. | a. a. R. d. T., VdS-Richtlinien, Brandschutzpläne u. a. | Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Verordnungen, Richtlinien, a. a. R. d. T., Verwendbarkeitsnachweise |
| Dokumentation | Mindestinhalte geregelt, Form unterschiedlich | Befundschein VdS 2229 – einheitliche Dokumentation geregelt | Mindestinhalt gemäß Prüfgrundsätzen, Form nicht geregelt |
| Wer darf prüfen? / Qualifikation des Prüfers | Elektrofachkraft | Nur VdS-anerkannte Sachverständige | In einem Bundesland entsprechend anerkannte Prüfsachverständige in der jeweiligen Fachrichtung |
Alle Angaben ohne Gewähr.
Was wir im Bereich elektrische Anlagen prüfen
Elektrische Starkstromanlagen gemäß Baurecht
Bauaufsichtlich anerkannte Prüfung in Sonderbauten – vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung und wiederkehrend.
Elektrische Anlagen nach DGUV Vorschrift 3
Wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE 0105-100.
Prüfung nach VdS-Klausel SK 3602
Für die Feuerversicherung – Befundschein VdS 2229.
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Prüfung der elektrischen Anlage fällig?
Vereinbaren Sie einen Termin – wir stimmen den Ablauf mit Ihrer Elektrofachfirma ab.