Prüfung von Blitzschutzanlagen

Äußerer Blitzschutz nach DIN EN 62305-3 – Fangeinrichtungen, Ableiter, Trennungsabstände.

Blitzschutz

Schutz vor den Folgen eines direkten Blitzeinschlags.

Gerne führen wir für Sie Prüfungen der äußeren Blitzschutzanlage durch. Der Blitz wird mithilfe von Fangeinrichtungen auf kontrolliertem Weg über die sogenannten Ableiter in das Erdreich gelenkt. Wichtig: Die erforderlichen Trennungsabstände zu den Ableitungen sind zu bestimmen und auf Einhaltung zu prüfen.

Revision und Wartung

Wer prüfen darf

Die Prüfung des Blitzschutzsystems muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden (DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3, nationales Vorwort). Eine Blitzschutz-Fachkraft entsprechend DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann.

Die Kriterien gelten in der Regel als erfüllt, wenn eine mehrjährige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich des Blitzschutzes vorliegen. Planung, Errichtung und Prüfung stellen dabei unterschiedliche Anforderungen; das Beiblatt 3 führt die Ansprüche an die einzelnen Bereiche qualifiziert auf.

Wiederholungsprüfung

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Sie sollen alle 1 bis 4 Jahre durchgeführt werden. Die Tabelle enthält Empfehlungen für die Intervalle unter durchschnittlichen Umgebungsbedingungen – bestehen behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen, gelten deren Fristen als Mindestanforderung.

SchutzklasseSichtprüfungUmfassende PrüfungUmfassende Prüfung kritischer Systeme
I und IIjedes Jahralle 2 Jahrejedes Jahr
III und IValle 2 Jahrealle 4 Jahrejedes Jahr

Größter Abstand zwischen Prüfungen des Blitzschutzsystems entsprechend DIN EN 62305-3. Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden; der elektrische Test der Installation einmal im Jahr (abweichend alle 14 bis 15 Monate, um die Leitfähigkeit des Bodens zu unterschiedlichen Jahreszeiten zu erfassen).

Blitzschutzprüfung fällig?

Wir prüfen Fangeinrichtungen, Ableiter, Erdung und Trennungsabstände und dokumentieren das Ergebnis.