Baurechtliche Prüfung von Brandmeldeanlagen
Brandfrüherkennung, Alarmierung und Brandfallsteuerungen – geprüft nach Sonderbauverordnung.
Brandfrüherkennung und Alarmierung – die Kernaufgaben einer Brandmeldeanlage.
Brandmeldeanlagen sind dem anlagentechnischen Brandschutz zuzuordnen. Sie erkennen Brände früh und alarmieren Personen und die hilfeleistende Stelle (Feuerwehr). Über Brandfallsteuerungen evakuieren sie im Brandfall Aufzüge, steuern Entrauchungsventilatoren an und vieles mehr.
Warum eine Prüfung gefordert ist
Aufgrund dieser wichtigen Rolle und der vielschichtigen Funktionalitäten fordern die Sonderbauverordnungen und Sonderbaurichtlinien der Länder den Einbau und die regelmäßige Prüfung durch anerkannte Prüfsachverständige.
Entscheidend ist das regional anzuwendende Landesrecht.
Wann eine Brandmeldeanlage zu prüfen ist
Bauwerke, die einen oder mehrere der folgenden Sonderbautatbestände erfüllen:
Verkaufsstätten
z. B. nach Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
Versammlungsstätten
z. B. nach Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Hochhäuser
nach Hochhausrichtlinie
Garagen
insbesondere geschlossene Großgaragen
Beherbergungsstätten
ab einer Anzahl von mehr als 60 Betten
Neubau, Umbau oder Sanierung eines Sonderbaus?
Sie sind Betreiber oder Bauherr und unsicher, ob Ihre Brandmeldeanlage einer Prüfung bedarf? Wir beraten Sie gerne.