Baurechtliche Prüfung von Brandmeldeanlagen

Brandfrüherkennung, Alarmierung und Brandfallsteuerungen – geprüft nach Sonderbauverordnung.

BMA

Brandfrüherkennung und Alarmierung – die Kernaufgaben einer Brandmeldeanlage.

Brandmeldeanlagen sind dem anlagentechnischen Brandschutz zuzuordnen. Sie erkennen Brände früh und alarmieren Personen und die hilfeleistende Stelle (Feuerwehr). Über Brandfallsteuerungen evakuieren sie im Brandfall Aufzüge, steuern Entrauchungsventilatoren an und vieles mehr.

Rechtsgrundlage

Warum eine Prüfung gefordert ist

Aufgrund dieser wichtigen Rolle und der vielschichtigen Funktionalitäten fordern die Sonderbauverordnungen und Sonderbaurichtlinien der Länder den Einbau und die regelmäßige Prüfung durch anerkannte Prüfsachverständige.

Entscheidend ist das regional anzuwendende Landesrecht.

Beispiele

Wann eine Brandmeldeanlage zu prüfen ist

Bauwerke, die einen oder mehrere der folgenden Sonderbautatbestände erfüllen:

01

Verkaufsstätten

z. B. nach Verkaufsstättenverordnung (VkVO)

02

Versammlungsstätten

z. B. nach Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)

03

Hochhäuser

nach Hochhausrichtlinie

04

Garagen

insbesondere geschlossene Großgaragen

05

Beherbergungsstätten

ab einer Anzahl von mehr als 60 Betten

Neubau, Umbau oder Sanierung eines Sonderbaus?

Sie sind Betreiber oder Bauherr und unsicher, ob Ihre Brandmeldeanlage einer Prüfung bedarf? Wir beraten Sie gerne.