Baurechtliche Prüfung von Sicherheitsstromversorgung
Batterie- und Netzersatzanlagen für sicherheitstechnische Verbraucher.
SSV
Die Sicherheitsstromversorgung hält lebenswichtige Anlagen in Betrieb, wenn das Netz ausfällt.
Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall der allgemeinen Versorgung (AV) ohne bzw. mit kurzer Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom – zum Beispiel Entrauchungsanlagen, Aufzüge und die Sicherheitsbeleuchtung. Ob Batterieanlage, Netzersatzanlage oder Zentralbatteriesystem: Ihre Funktion wird bauaufsichtlich geprüft.
Beispiele
Wann eine Sicherheitsstromversorgung zu prüfen ist
01
Verkaufsstätten
02
Versammlungsstätten
03
Hochhäuser
04
Geschlossene Großgaragen
05
Schulen
gemäß Schulbaurichtlinie – je nach Bundesland
Fragen zur Sicherheitsstromversorgung?
Wir beraten Sie gern zu Prüfpflicht und Fristen.