Baurechtliche Prüfung von Sicherheitsstromversorgung

Batterie- und Netzersatzanlagen für sicherheitstechnische Verbraucher.

SSV

Die Sicherheitsstromversorgung hält lebenswichtige Anlagen in Betrieb, wenn das Netz ausfällt.

Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall der allgemeinen Versorgung (AV) ohne bzw. mit kurzer Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom – zum Beispiel Entrauchungsanlagen, Aufzüge und die Sicherheitsbeleuchtung. Ob Batterieanlage, Netzersatzanlage oder Zentralbatteriesystem: Ihre Funktion wird bauaufsichtlich geprüft.

Beispiele

Wann eine Sicherheitsstromversorgung zu prüfen ist

01

Verkaufsstätten

02

Versammlungsstätten

03

Hochhäuser

04

Geschlossene Großgaragen

05

Schulen

gemäß Schulbaurichtlinie – je nach Bundesland

Fragen zur Sicherheitsstromversorgung?

Wir beraten Sie gern zu Prüfpflicht und Fristen.