Prüfung elektrischer Anlagen nach SK 3602 (VdS)

Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 für die Feuerversicherung.

Feuerversicherung

Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 – anerkannt seit 2014.

Ziel der VdS-Prüfung ist die Einstufung des Risikos und der Brandschutz der elektrischen Anlage als Ergänzung zur wiederkehrenden Prüfung – Brand- und Sachschutz stehen im Fokus. Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Vereinbarung im Versicherungsvertrag durch Klausel oder andere Vertragstexte.

Auf einen Blick

Was die VdS-Prüfung ausmacht

01

Prüfintervall

Nach Einstufung bzw. Vertragsklausel – in der Regel 1 bis 2 Jahre.

02

Prüfgrundlage

Allgemein anerkannte Regeln der Technik, VdS-Richtlinien, Brandschutzpläne.

03

Dokumentation

Befundschein VdS 2229 – einheitlich geregelte Dokumentation für den Versicherer.

04

Wer darf prüfen?

Nur VdS-anerkannte Sachverständige.

Ihr Versicherer fordert einen Befundschein?

Wir prüfen zeitnah und liefern den Befundschein VdS 2229.