Prüfung elektrischer Anlagen nach SK 3602 (VdS)
Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 für die Feuerversicherung.
Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 – anerkannt seit 2014.
Ziel der VdS-Prüfung ist die Einstufung des Risikos und der Brandschutz der elektrischen Anlage als Ergänzung zur wiederkehrenden Prüfung – Brand- und Sachschutz stehen im Fokus. Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Vereinbarung im Versicherungsvertrag durch Klausel oder andere Vertragstexte.
Was die VdS-Prüfung ausmacht
Prüfintervall
Nach Einstufung bzw. Vertragsklausel – in der Regel 1 bis 2 Jahre.
Prüfgrundlage
Allgemein anerkannte Regeln der Technik, VdS-Richtlinien, Brandschutzpläne.
Dokumentation
Befundschein VdS 2229 – einheitlich geregelte Dokumentation für den Versicherer.
Wer darf prüfen?
Nur VdS-anerkannte Sachverständige.
Ihr Versicherer fordert einen Befundschein?
Wir prüfen zeitnah und liefern den Befundschein VdS 2229.