Bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger · Rheinland-Pfalz · Baden-Württemberg · Hessen

Sicherheit, die nachweislich funktioniert.

Unabhängige Prüfung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung und elektrischen Starkstromanlagen – gewissenhaft, unparteiisch und nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

Sicherheitsbeleuchtung · RettungswegBrandmelderSicherheitsstromversorgung
Scrollen
über 800
baurechtliche Prüfungen durchgeführt
4
bauaufsichtliche Anerkennungen
2
Standorte: Klausen & Groß-Gerau
VdS 3602
anerkannt für die Feuerversicherung
Warum prüfen?

Das Bauordnungsrecht fordert, dass sicherheitstechnische Anlagen bei Errichtung, Änderung und wiederkehrend geprüft werden.

Das grundlegende Schutzziel: bauliche Anlagen so zu errichten und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Ob Brandmeldeanlage, Sprachalarmanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung oder elektrische Starkstromanlage – wir nehmen diese bauaufsichtlichen Prüfaufgaben aufgrund der Landesbauordnungen und der Sonderbauvorschriften wahr.

Ablauf

So läuft eine Prüfung ab

Schritt 01

Anfrage & Unterlagen

Sie schildern Objekt und Anlage. Wir klären, ob und welche Prüfung baurechtlich gefordert ist, und welche Unterlagen wir benötigen – bequem über das Kundenportal.

Schritt 02

Termin vor Ort

Wir prüfen die Anlage unparteiisch und gewissenhaft nach den geltenden Prüfgrundlagen – auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Errichter- oder Wartungsfirma.

Schritt 03

Prüfbericht

Sie erhalten den Prüfbericht mit allen Feststellungen als Nachweis gegenüber der Bauaufsicht.

Schritt 04

Wiederkehrende Prüfung

Wir erinnern Sie rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung, damit der Nachweis lückenlos bleibt.

Referenzen

Objekte, für die wir Verantwortung übernehmen

Über 800 baurechtliche Prüfungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg – ein Auszug geprüfter Gebäudetypen.

Rheinland-Pfalz
Geschlossene Großgarage
Trier
Rheinland-Pfalz
Hotel
Trier
Rheinland-Pfalz
Verkaufsstätten
Trier
Rheinland-Pfalz
Versammlungsstätten
Trier
Rheinland-Pfalz
Versammlungsstätten
Koblenz
Rheinland-Pfalz
Großgaragen
Mainz
Hessen
Gebäude gemäß Hochhausrichtlinie
Frankfurt
Baden-Württemberg
Diverse Industriebauten
Aalen

Unsicher, ob Ihre Anlage geprüft werden muss?

Zögern Sie nicht – wir beraten Sie gern, ob es sich bei Ihrer Anlage um eine baurechtlich geforderte Anlage handelt und welche Fristen gelten.